Tarife und Kosten – Swiss Betreuung UG

Tarife und Kosten

Tarife

Wir rechnen stundenweise ab – keine 24-Stunden-Pflege, keine Monatspauschalen. Unser Stundensatz beträgt 39,50 €, zuzüglich Fahrtkosten. Auf Grundlage eines kostenlosen Erstgesprächs erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Wir haben freie Kapazitäten – die Abrechnung ist mit allen Krankenkassen möglich.

Rückforderung von Kosten

Betreuungskosten können jedoch je nach Versicherung und Schweregrad der Behinderung gemäss lokalen gesetzlichen Bestimmungen teilweise direkt oder über Steuervergünstigungen zurückgefordert werden.

Medizinische Grundversorgung kann je nach Versicherung und ärztlicher Verordnung gemäss lokalen Tarifen direkt oder über Steuervergünstigungen zurückgefordert werden.

Vergleich zum Altenheim

Die Eigenbeteiligung beim Altenheim für Hotellerie und medizinsche Betreuung ist in jedem Fall wesentlich höher als die Seniorenbetreuung zu Hause. Diese hat den Vorteil, dass die Betroffenen so lange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben können.

Finanzierung der Unterstützung
Ob im Altenheim oder zuhause, sobald Betreuungsunterstützung notwendig ist, reicht evtl. die Rente nicht mehr zur Bezahlung der Kosten. Unter Umständen müssen sogar die Angehörigen einen Teil übernehmen, wenn es nicht mehr reicht. Um diese Situation zu vermeiden, wäre es bestimmt sinnvoll, sich im Vorfeld hierzu Gedanken zu machen wie die eigene Betreuung finanziert werden soll und welche Alternativen bestehen. 
 

Pflegeversicherung und Krankenkassen  

Pflegeleistungen sind in Deutschland durch die obligatorische Pflegeversicherung gedeckt und werden von den Krankenkassen ausgezahlt. Die Leistungen richten sich nach Pflegegrad und Art der Betreuung. Die Zahlen unten beziehen sich auf die häusliche Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte (Pflegegeld). Alternativ durch einen anerkannten ambulanten Pflegedienst zuhause oder in einer Tages- oder Nachtpflege.

Unabhängig vom Pflegegrad stehen Ihnen zusätzlich folgende Leistungen zu:

 Kostenerstattung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen: 131 € pro Monat

 Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: 42 € pro Monat

Steuern 

Seit dem 01.01.2009 können Sie Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen u.a. Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend machen. Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden. Wichtig ist außerdem, dass Sie Ihre Aufwendungen mit Vorlage einer Rechnung und eines Zahlungsnachweises auf das Konto Ihres Dienstleisters durch einen Beleg Ihrer Bank oder Sparkasse nachweisen. 

01

Pflegegrad 2

Pflegegeld: 347 € pro Monat bei Pflege durch Angehörige. Zusätzlich: Entlastungsbetrag 131 € und Pflegehilfsmittel 42 € pro Monat.

02

Pflegegrad 3

Pflegegeld: 599 € pro Monat. Entlastungsbetrag und weitere Zuschüsse können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

03

Pflegegrad 4

Pflegegeld: 800 € pro Monat. Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt seit Juli 2025 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 €.

04

Pflegegrad 5

Pflegegeld: 990 € pro Monat. Welche Zuschüsse Ihnen konkret zustehen, berechnen wir gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch. (Stand: 2026)

ABRECHNUNG MIT KRANKENKASSEN MÖGLICH!

Es gibt verschiedene Leistungen, die die Pflegeversicherung zahlt, wenn eine Person pflegebedürftig wird. Welche das sind und in welchen Fällen diese ausgezahlt werden, erfahren Sie hier.

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